Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TomTec Imaging Systems GmbH für die Pflege von Software

1. Geltung

1.1

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren „AGB Softwarepflege“ genannt) gelten gegenüber Kunden von TomTec Imaging Systems GmbH (im Weiteren „TomTec“ genannt) für die Pflege von Lizenzsoftware, an welcher der Kunde Nutzungsrechte erworben hat. Als Kunden im Rahmen der AGB Softwarepflege gelten Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.2

Ihre Geltung erstreckt sich auch ohne vorherige, ausdrückliche Vereinbarung auf zukünftige Softwarepflegevereinbarungen zwischen TomTec und dem Kunden.

1.3

Unsere AGB Softwarepflege gelten ausschließlich: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

2. Definitionen

2.1

"Dienstleistungen": Dienstleistungen im Rahmen der AGB Softwarepflege sind: (i) die Fehler- und Störungsbeseitigungen, (ii) die Service- und Beratungsleistungen / die Service- Hotline und (iii) die während der Dauer der Softwarepflege übernommene Pflicht den Kunden über Weiterentwicklungen oder relevante Gesetzesänderungen zu informieren.

2.2

"Lizenzsoftware": meint eine Kopie der Software, an welcher der Kunde von TomTec im Rahmen der Softwareüberlassung Nutzungsrechte erworben hat.

2.3

"Hotfix": meint eine temporäre Überbrückung eines Fehlers in der Lizenzsoftware.

2.4

"Service Pack": meint eine Kopie von Programmteilen, welche einzelne oder eine Bündelung von Fehlerbehebungen für die Lizenzsoftware beinhaltet.

2.5

"Update": meint eine Kopie von Programmteilen, welche einzelne oder eine Bündelung von Fehlerbehebungen für die Lizenzsoftware sowie geringfügig ergänzende Leistungsmerkmale der Lizenzsoftware beinhaltet.

2.6

"Upgrade": meint eine Kopie eines Softwareprogramms, welches eine weiterentwickelte, d.h. eine mit substantiellen Erweiterungen und Veränderungen der Leistungsmerkmale ausgestattete Version der Lizenzsoftware darstellt.

2.7

"Remote Access Service (RAS)": meint einen entfernten Zugriff durch den es einem Benutzer ermöglicht wird, sich mit einem lokalen Rechner an ein entferntes Rechnernetz zu verbinden und dessen Ressourcen zu nutzen, als ob eine direkte LAN-Koppelung bestehen würde.

2.8

"Call-Back-Verfahren": meint ein Rückruf-Verfahren für RAS über analoge bzw. ISDN Verbindung, bei dem die Telefonnummer des Kunden angewählt, dann eine Identifizierung erfolgt und wieder aufgelegt wird. Nach dem Auflegen ruft dann ein Verbindungscomputer zurück um die gewünschte Verbindung herzustellen.

3. Leistungsumfang TomTec

Die im Folgenden aufgeführten Softwarepflegeleistungen von TomTec beziehen sich stets nur auf die aktualisierte Programmversion und werden im Rahmen der Softwarepflege dem Kunden als Leistungen der TomTec angeboten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.1

Fehler- und Störungsbeseitigung

a)

TomTec wird sich bemühen, Fehler und Störungen an der Lizenzsoftware, welche wesentlich auf die Nutzung der Lizenzsoftware auswirken, während der Dauer Softwarepflege innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Das gilt nicht Erweiterungen, die der Kunde über die Schnittstellen und eigentlichen Funktionen Lizenzsoftware hinaus integriert hat.

b)

Voraussetzung für die Beseitigung von Fehlern und Störungen durch TomTec ist, dass der Kunde eventuell auftretende Fehler und Störungen einschließlich der Umstände, unter denen sie aufgetreten sind protokolliert und TomTec diese Unterlagen für die Fehler- und Störungsbeseitigung zur Verfügung stellt.

c)

Die Beseitigung folgender Fehler und Störungen ist in der Softwarepflege nicht enthalten: Fehler und Störungen, die (i) auf eine unsachgemäße Behandlung oder eine vertragswidrige Nutzung der Lizenzsoftware; und/oder (ii) auf die Nutzung der Lizenzsoftware in einer anderen als der vereinbarten Einsatzumgebung und/oder (iii) auf eine Einwirkung Dritter, auf höhere Gewalt oder auf sonstige nicht von TomTec zu vertretende Einwirkungen zurückzuführen sind. Diese Fehler und Störungen können aber auf Wunsch gegen eine gesonderte Vergütung durch TomTec beseitigt werden.

d)

TomTec bemüht sich eventuelle Fehler und Störungen der Lizenzsoftware nach eigenem Ermessen (i) durch Fernpflege im RAS, (ii) beim Kunden vor Ort oder (ii) soweit diese in der bei TomTec vorgehaltenen Kundenversion reproduzierbar sind, durch Übersendung von bereinigter Software zu beseitigen. Unerhebliche Fehler der Lizenzsoftware werden von TomTec erst bei der Herausgabe eines neuen Service Packs, Updates oder eines neuen Upgrades der Lizenzsoftware beseitigt.

e)

Reaktions- und Servicezeiten sowie Kontaktdaten für Fehler- und Störungsmeldungen richten sich nach § 6.

f)

Kann TomTec einen Fehler oder eine Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen, wird dem Kunden ein Hotfix durch TomTec zur Verfügung gestellt, soweit dies für den Kunden wirtschaftlich zumutbar ist. TomTec wird sich dennoch bemühen den Fehler oder die Störung dauerhaft zu beseitigen.

3.2

Service- und Beratungsleistungen / Hotline
TomTec stellt dem Kunden im Rahmen der Softwarepflege eine Service Hotline für Service- und Beratungsleistungen, d.h. für Fragen zur Softwarepflege sowie für Fragen zu den gelieferten Service Packs, Updates und Upgrades zur Verfügung. Dieser Service bietet dem Kunden zusätzliche Hilfe, soll jedoch die Anwenderschulung und vor allem das Studium des Benutzerhandbuchs nicht ersetzen.

3.3

Anpassung an geänderte Normen
Erfordern zwingende Gesetzesvorschriften Änderungen oder Ergänzungen der Lizenzsoftware und sind diese Änderungen und Ergänzungen wesentlich für eine vertragsgemäße Nutzung der Lizenzsoftware, werden diese nach den Terminmöglichkeiten von TomTec vorgenommen. TomTec wird den Kunden von der erforderlichen Änderung verständigen. Sollte eine Anpassung mit unzumutbaren Arbeiten für TomTec verbunden sein, erfolgt diese nur gegen eine entsprechende zusätzliche Vergütung.

3.4

Weiterentwicklungen
TomTec informiert den Kunden über das Erscheinen von Service Packs, Updates und Upgrades der Lizenzsoftware. Erstellt TomTec Service Packs oder Updates für die Lizenzsoftware, erhält der Kunde eine kostenlose Kopie des Service Packs bzw. des Updates. An Upgrades der Lizenzsoftware nebst Dokumentation gewährt TomTec dem Kunden einen Preisnachlass von 25% auf den jeweils aktuellen Upgrade-Preis.

4. Vorhalten der Kundenversion

TomTec hält die beim Kunden installierte Programmversion der Lizenzsoftware auf dem jeweils aktuellen Stand vor, um (i) bei einer evt. Zerstörung der Lizenz-Software beim Kunden einen umgehenden Ersatz zu gewährleisten und (ii) vom Kunden gemeldete Fehler und Störungen an der jeweiligen Version nachvollziehen zu können.

5. Mitwirkungspflichten durch den Kunden

5.1

Der Kunde gewährt TomTec die Softwarepflege durch Fernpflege gemäß 3.1 d) durch RAS im Call Back Verfahren durchzuführen. Modem und Servicesoftware werden dem Kunden für die Dauer der Softwarepflege kostenlos von TomTec zur Verfügung gestellt. Die Fernpflege ermöglicht kurze Reaktionszeiten und eine Fehlerdiagnose, ohne dass es notwendig ist, direkt vor Ort zu sein.

5.2

Sollte trotz Fernpflege ein Einsatz vor Ort notwendig sein, gewährt der Kunde dem Servicepersonal von TomTec ungehinderten Zutritt zu seinen Rechnern und räumt ihm die erforderliche Rechnerzeit für die Softwarepflege kostenlos ein.

5.3

Der Kunde verpflichtet sich seine auf Datenträgern gespeicherten Daten und Programme in kurzen, regelmäßigen Abständen zu sichern. Sinnvollerweise sollte dies täglich geschehen.

6. Kontaktaufnahme / Servicezeiten / Reaktionszeiten

6.1

Jegliche Service- und Supportanfragen sowie jegliche Fehler- und Störungsmeldungen sind entweder durch die von TomTec für den Kunden eingerichtete Service Hotline telefonisch (+49/89-32175-740), per E-Mail (support@tomtec.de) oder per Fax (+49/89-32175-750) an TomTec heranzutragen. Die entstehenden Kosten für die Kontaktaufnahme trägt der Kunde.

6.2

TomTec erbringt seine Serviceleistung montags bis freitags einer jeden Kalenderwoche,
ausgenommen der gesetzlichen Feiertage, zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Hiervon
abweichende Servicezeiten bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind
nicht in den Pflegegebühren enthalten.

6.3

TomTec wird auf Service- und Supportanfragen und auf Fehler- und Störungsmeldungen spätestens bis zum, jeweils auf die Anfrage oder Meldung, folgenden Werktag reagieren.

7. Lieferung von Programmteilen / Programmen

TomTec stellt dem Kunden Hotfixes, Service Packs, Updates und Upgrades (Programmteile/Programme) in Objektcode Form nach der Wahl von TomTec (i) durch Übersendung der Kopie eines solchen Programmteils/Programms auf einem geeigneten Datenträger, (ii) durch elektronische Übermittlung oder (iii) zum herunterladen als Download zur Verfügung. Die Einordnung der jeweiligen Programmfassung unter die Begriffe „Hotfix“, „Update“, „Upgrade“ und „Service Pack“ steht im billigen Ermessen von TomTec.

8. Rechte an Softwareprodukten

8.1

Die von TomTec im Rahmen der Softwarepflege gelieferten Programmteile/Programme sind das geistige Eigentum von TomTec und durch Urheberrechte, Patentrechte sowie andere Schutzrechte rechtlich geschützt.

8.2

TomTec gewährt dem Kunden an diesen Programmteilen/Programmen (Hotfixes, Service Packs, Updates, Upgrades) und den dazugehörigen Dokumentationen ein einfaches Nutzungsrecht nach Maßgabe der der Überlassung der Lizenzsoftware zugrundeliegenden Endnutzervereinbarung.

8.3

Nutzungsrechte an gelieferten Programmteilen/Programmen stehen dem Kunden nur zu, sofern er ein gültiges Nutzungsrecht an der Lizenzsoftware besitzt. Veränderungen oder sonstige Eingriffe an den gelieferten Programmteilen/Programmen sind dem Kunden untersagt, es sei denn, solche Eingriffe sind ausdrücklich durch Gesetz erlaubt.

8.4

Das Nutzungsrecht an den Programmteilen/Programmen, die im Rahmen der Softwarepflege durch gelieferte Programmteile/Programme ersetzt werden, erlischt innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Kunde die im Rahmen der Softwarepflege gelieferten Programmteile/Programme produktiv einsetzt, spätestens aber einen Kalendermonat nach Eingang der gelieferten Programmteile/Programme beim Kunden. Der Kunde ist berechtigt zu Archivierungszwecken jeweils eine Kopie anzufertigen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1

Die jährliche Gebühr für die Softwarepflege richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen Preisliste von TomTec. Für zusätzliche Leistungen können weitere Gebühren anfallen. Insbesondere stellt TomTec dem Kunden Pflegeleistungen vor Ort in Rechnung, die aufgrund von Fehlern/Störungen durchgeführt werden, welche nicht durch die Lizenzsoftware hervorgerufen werden. Sämtliche Preise und Pauschalen verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2

Die Gebühr für die Softwarepflege unterliegt etwaigen Anpassungen. Diese können jedoch erstmalig nach Ablauf eines Jahres angepasst werden. Der Kunde wird über die Festsetzung neuer Gebühren 3 Monate im Voraus informiert. Sollte die Gebührenanpassung mehr als 10 % betragen, erhält der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht, von welchem er innerhalb der ersten 3 Monate nach Bekanntgabe der neuen Gebühren Gebrauch machen kann.

9.3

Die Rechnungsbeträge werden ohne Abzug nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Die Gebühr für die Softwarepflege wird im Voraus abgerechnet; zusätzliche Leistungen, die bei TomTec beauftragt werden, werden nach Leistungserbringung abgerechnet.

10. Laufzeit, Kündigung

10.1

Inkrafttreten. Sofern nicht abweichend geregelt, beträgt die Laufzeit der Softwarepflegevereinbarung zwölf (12) Monate, beginnend mit dem auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist folgenden Tag oder mit dem vereinbarten Termin. Wird die Vereinbarung nicht gekündigt, verlängert sich deren Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Vertragsjahr.

10.2

Kündigung. Die Softwarepflegevereinbarung kann frühestens mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Laufzeit bzw. zum Ablauf der jeweiligen Vertragsverlängerung gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien jederzeit vorbehalten. Jede Kündigung muss auf schriftlichem Weg erfolgen. Die Schriftform wird durch Email nicht gewahrt.

11. Geheimhaltung und Datenschutz

11.1

Der Kunde ist verpflichtet geheimhaltungsbedürftige Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen von TomTec gegenüber dem Kunden offenbart werden, vertraulich zu behandeln. Diese sind nicht gegenüber Dritten offen zu legen. Unter geheimhaltungsbedürftige Informationen fallen im Besonderen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Informationen.

11.2

Die folgenden Informationen gelten nicht als geheimhaltungsbedürftig: (i) Informationen, welche bereits zum Zeitpunkt Ihrer Offenlegung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden; (ii) Informationen, welche nach Ihrer Offenlegung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass dadurch ein Vertragsbruch durch den Kunden begangen wird; (iii) Informationen, welche vor der Offenlegung gegenüber dem Kunden bereits in schriftlicher Form durch alltägliche Geschäfte in dessen Besitz gelangt ist; oder (iv) Informationen, welche der Kunde, im Anschluss an die Offenlegung, von einer Dritten Partei erhält, die diese rechtmäßig im Besitz hat. Ausgeschlossen hiervon sind Informationen, die durch Verletzung von Verträgen, gesetzlichen oder treuhänderischen Verpflichtungen erhalten worden sind.

11.3

Der Kunde hat seine Mitarbeiter über die Vertraulichkeit der Informationen gemäß Ziffer 10.1 zu unterrichten und sie zu verpflichten diese zu wahren.

11.4

Nach schriftlicher Aufforderung von TomTec hat der Kunde alle geheimhaltungsbedürftige Informationen beinhalten oder darstellen angemessenen Frist wieder auszuhändigen.

11.5

Datenschutz
TomTec hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihm Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. TomTec stellt sicher, dass seine Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet er sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Die personenbezogenen Daten werden von TomTec in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

12. Gewährleistung

12.1

Soweit der Softwarepflegevertrag kaufrechtliche Regelungen enthält gelten die folgenden Bestimmungen der Ziffern 11.2 bis einschließlich 11.13.

12.2

TomTec gewährleistet, dass solche Lieferungen und Leistungen nicht mit Rechts- oder Sachmängeln behaftet sind, so dass die vereinbarte Nutzung durchgeführt werden kann. Wir weisen darauf hin, dass bei Softwareprodukten trotz größter Sorgfalt Fehler nicht vermieden werden können. Nur solche Fehler, die den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, verpflichten TomTec zur Gewährleistung.

12.3

Sollten Dritte Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten wie zum Beispiel Patent- oder Urheberrechten durch die Nutzung von TomTec Software gegenüber dem Kunden geltend machen, ist dieser verpflichtet TomTec innerhalb von 14 Tagen davon in Kenntnis zu setzen.

12.4

Die Zusicherung von Eigenschaften sowie Garantieübernahmeerklärungen von TomTec sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

12.5

Bei mangelhafter Lieferung und Leistung ist TomTec zur Nacherfüllung verpflichtet, wobei diese nach Wahl von TomTec in der Lieferung eines mangelfreien Produktes bzw. in der Herstellung eines neuen Werkes oder in der Beseitigung des Mangels durchgeführt werden kann.

12.6

Der Kunde ist verpflichtet offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber TomTec zur Anzeige zu bringen. Verborgene Mängel sind nach deren Entdeckung TomTec zu melden.

12.7

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von TomTec wegen unverhältnismäßig hohen Kosten verweigert oder ist die Nacherfüllung für TomTec unzumutbar, ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.

12.8

Der Kunde ist bis zum Fehlschlagen der Nacherfüllungspflicht nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen von TomTec zu verlangen.

12.9

Eine Gewährleistung von TomTec ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

a)

Fehler, die durch den Einfluss höherer Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse verursacht wurden,

b)

Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung des Produktes, insbesondere durch Miss- achtung der Warnhinweise in der Dokumentation oder des bestimmungsgemäßen Gebrauchs entstanden sind,

c)

Fehler, die durch die Vornahme unzulässiger Eingriffe (z. B. Veränderungen, Ergänzungen oder Löschungen) durch den Kunden verursacht wurden,

d)

Fehler, die durch Reparaturen durchgeführt vom Kunden oder von Dritten am Produkt entstanden sind,

e)

Fehler, die nicht auf ein Verschulden von TomTec zurückzuführen sind,

12.10

Der Kunde ist verpflichtet Personal, welches mit den gelieferten Softwareprodukten umgeht, mit den entsprechenden Dokumentationen vertraut zu machen.

12.11

Die Pflicht zur Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden, verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang.

12.12

Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch TomTec haftet TomTec unbegrenzt. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften für Gewährleistungsansprüche.

12.13

Bei weitergehenden Ansprüchen, insbesondere bei dem Kunden zustehenden Schadensersatzansprüchen gelten die Begrenzungen der Ziffer 12 entsprechend.

13. Haftung

13.1

TomTec haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TomTec herbeigeführt wurden.

13.2

Von der Beschränkung ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderer Weise vertraut. Jedoch ist diese Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

13.3

Für Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet TomTec unbeschränkt. Das gilt ebenso für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch TomTec, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie nach anderen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.

13.4

Die Haftung für Datenverlust / Datenvernichtung übernimmt TomTec nur soweit es auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch TomTec beruht und der Kunde sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

13.5

Die Haftung bei Schäden, die auf Grund von höherer Gewalt beim Kunden entstehen ist ausgeschlossen. Eine Haftung für weitergehende Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen.

14. Schlussbestimmungen

14.1

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

14.2

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. TomTec ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

14.3

Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden zu diesen AGB Softwarepflege bedürfen der Schriftform. Auch eine Vereinbarung, die das Schriftformerfordernis aufhebt muss schriftlich erfolgen.

14.4

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB Softwarepflege ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

visiontag