Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TomTec Imaging Systems GmbH
1. Geltung
1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren „AGB Lieferungen und Leistungen“ genannt) gelten gegenüber Unternehmer für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma TomTec Imaging Systems GmbH (im Weiteren „TomTec“ genannt), abgesehen von Softwarepflegeleistungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pflege von Softwareprodukten richten sich nach den „AGB Softwarepflege“. Sofern abweichende vertragliche Regelungen vereinbart werden, gehen diese den vorliegenden AGB vor. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB Lieferungen und Leistungen.
1.2
Ihre Geltung erstreckt sich auch ohne vorherige, ausdrückliche Vereinbarung auf zukünftige Geschäfte zwischen TomTec und dem Kunden.
1.3
Unsere AGB Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
2. Liefer- und Leistungsumfang
2.1
TomTec entwickelt und vertreibt hochwertige Softwarelösungen für den Bereich der Medizintechnik, welche durch Lizenzen dem Kunden bereitgestellt werden.
2.2
Neben der Installation der Softwareprodukte bietet TomTec Einweisungen, Pflege und Schulungen an um einen qualifizierten Umgang mit den Softwareprodukten gewährleisten zu können.
2.3
Der Quellcode der Software ist nicht Teil des Liefer- und Leistungsumfangs.
2.4
Für die Beschaffenheit der von TomTec gelieferten Softwareprodukte ist die bei Versand der Software gültige und dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung stehende Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich, die auch in der Anwenderdokumentation noch einmal beschrieben ist. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit ist nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
3. Rechte an Softwareprodukten
3.1
TomTec gewährt dem Kunden eines Softwareproduktes eine nicht ausschließliche Lizenz an der vertragsgegenständlichen Software und an der dazugehörigen Dokumentation.
3.2
Der Kunde ist nur berechtigt Unterlizenzen zu erteilen, wenn eine solche Berechtigung ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3.3
Durch die Vergabe einer Lizenz ist der Kunde berechtigt die Software auf einer ihm zur Verfügung stehenden Hardware zu nutzen sowie eine Sicherungskopie zu erstellen. Veränderungen der Software oder sonstige Eingriffe in die Software sind dem Kunden untersagt, es sei denn, solche Eingriffe sind ausdrücklich durch Gesetz erlaubt.
4. Lieferbedingungen
4.1
Lieferungen, die von TomTec vorgenommen werden, erfolgen FCA Unterschleissheim Incoterms 2000, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
4.2
Liefer- und Leistungsfristen, die von TomTec angegeben werden sind unverbindlich, es sei denn eine Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart.
4.3
TomTec ist berechtigt Teillieferungen im für den Kunden zumutbaren Umfang vorzunehmen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Die Preise sind dem von TomTec gegenüber dem Kunden unterbreiteten Angebot zu entnehmen. Schulungen und Einweisungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.2
Die Rechnungsbeträge werden ohne Abzug nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
5.3
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist TomTec berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz einzufordern. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich TomTec das Recht vor, Bestellungen zum Teil nur gegen Vorkasse durchzuführen. Alle übrigen Ansprüche bleiben davon unberührt.
6. Abnahme der Software
6.1
Der Kunde hat bei der Abnahme der Software die vertrags- und ordnungsgemäße Erbringung der Leistung soweit möglich zu überprüfen und die Abnahme schriftlich zu bestätigen.
6.2
Die vorbehaltslose Nutzung des Softwareproduktes steht jedoch einer Abnahme gleich. Die Abnahme gilt ebenso als erteilt, wenn der Kunde innerhalb von 30 Arbeitstagen seit Übergabe der Softwareprodukte durch TomTec keine erheblichen Fehler meldet.
7. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht
7.1
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die von TomTec unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.2
Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte nur dann Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Geistiges Eigentum
8.1
Die von TomTec gelieferten Softwareprodukte sind das geistige Eigentum von TomTec und durch Urheberrechte, Patentrechte sowie andere Schutzrechte rechtlich geschützt.
8.2
Soweit nicht dem Kunden ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Softwareprodukten und an den vom Kunden angefertigten Kopien – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich TomTec zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Softwareprodukte durch TomTec. Das Eigentum des Kunden an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt.
8.3
Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen Kontrollnummern oder -zeichen von TomTec zu verändern oder zu entfernen.
8.4
Sollten Dritte Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten wie zum Beispiel Patent- oder Urheberrechten durch die Nutzung von TomTec Software gegenüber dem Kunden geltend machen, ist dieser verpflichtet TomTec innerhalb von 14 Tagen davon in Kenntnis zu setzen. Weiterhin soll der Kunde TomTec bei der Verteidigung seiner Rechte im zumutbaren Umfang unterstützen.
8.5
Für die Gewährleistung von Rechtsmängeln und deren Verjährung ist Ziffer 10 entsprechend anzuwenden.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1
Der Kunde ist verpflichtet geheimhaltungsbedürftige Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen von TomTec gegenüber dem Kunden offenbart werden, vertraulich zu behandeln. Diese sind nicht gegenüber Dritten offen zu legen. Unter geheimhaltungsbedürftige Informationen fallen im Besonderen Produktspezifikationen, technische Informationen, Dokumentationen sowie als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Informationen.
9.2
Die folgenden Informationen gelten nicht als geheimhaltungsbedürftig: (i) Informationen, welche bereits zum Zeitpunkt Ihrer Offenlegung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden; (ii) Informationen, welche nach Ihrer Offenlegung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass dadurch ein Vertragsbruch durch den Kunden begangen wird; (iii) Informationen, welche vor der Offenlegung gegenüber dem Kunden bereits in schriftlicher Form durch alltägliche Geschäfte in dessen Besitz gelangt ist; oder (iv) Informationen, welche der Kunde, im Anschluss an die Offenlegung, von einer Dritten Partei erhält, die diese rechtmäßig im Besitz hat. Ausgeschlossen hiervon sind Informationen, die durch Verletzung von Verträgen, gesetzlichen oder treuhänderischen Verpflichtungen erhalten worden sind.
9.3
Der Kunde hat seine Mitarbeiter über die Vertraulichkeit der Informationen gemäß Ziffer 9.1 zu unterrichten und sie zu verpflichten diese zu wahren.
9.4
Nach schriftlicher Aufforderung von TomTec hat der Kunde alle geheimhaltungsbedürftige Informationen beinhalten oder darstellen angemessenen Frist wieder auszuhändigen.
9.5
Datenschutz.
TomTec hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihm Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. TomTec stellt sicher, dass seine Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet er sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. TomTec bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von TomTec. Die personenbezogenen Daten werden von TomTec in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
10. Gewährleistung
10.1
TomTec gewährleistet mangelfreie Lieferungen und Leistungen, so dass die vereinbarte Nutzung durchgeführt werden kann. Wir weisen darauf hin, dass bei Softwareprodukten trotz größter Sorgfalt Fehler nicht vermieden werden können. Nur solche Fehler, die den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, verpflichten TomTec zur Gewährleistung.
10.2
Die Zusicherung von Eigenschaften sowie Garantieübernahmeerklärungen von TomTec sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
10.3
Bei mangelhafter Lieferung und Leistung ist TomTec zur Nacherfüllung verpflichtet, wobei diese nach Wahl von TomTec in der Lieferung eines mangelfreien Produktes bzw. in der Herstellung eines neuen Werkes oder in der Beseitigung des Mangels durchgeführt werden kann.
10.4
Der Kunde ist verpflichtet offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber TomTec zur Anzeige zu bringen. Verborgene Mängel sind nach deren Entdeckung TomTec zu melden.
10.5
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von TomTec wegen unverhältnismäßig hohen Kosten verweigert oder ist die Nacherfüllung für TomTec unzumutbar, ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
10.6
Der Kunde ist bis zum Fehlschlagen der Nacherfüllungspflicht nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen von TomTec zu verlangen.
10.7
Eine Gewährleistung von TomTec ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
a)
Fehler, die durch den Einfluss höherer Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse verursacht wurden,
b)
Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung des Produktes, insbesondere durch Miss- achtung der Warnhinweise in der Dokumentation oder des bestimmungsgemäßen Gebrauchs entstanden sind,
c)
Fehler, die durch die Vornahme unzulässiger Eingriffe (z. B. Veränderungen, Ergänzungen oder Löschungen) durch den Kunden verursacht wurden,
d)
Fehler, die durch Reparaturen durchgeführt vom Kunden oder von Dritten am Produkt entstanden sind,
e)
Fehler, die nicht auf ein Verschulden von TomTec zurückzuführen sind,
10.8
Der Kunde ist verpflichtet Personal, welches mit den gelieferten Softwareprodukten umgeht,
mit den entsprechenden Dokumentationen vertraut zu machen.
10.9
Die Pflicht zur Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden, verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang.
10.10
Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch TomTec haftet TomTec unbegrenzt. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften für Gewährleistungsansprüche.
10.11
Bei weitergehenden Ansprüchen, insbesondere bei dem Kunden zustehenden Schadensersatzansprüchen gelten die Begrenzungen der Ziffer 12 entsprechend.
11. Mitwirkungs- und Informationspflichten
11.1
Soweit TomTec über die Bereitstellung der Softwareprodukte hinaus weitere Leistungspflichten obliegen (z. B. Installation und Training), wirkt der Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt.
11.2
Der Kunde gewährt TomTec zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu den Softwareprodukten, nach Wahl des Kunden unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung. TomTec ist berechtigt zu prüfen, ob die Softwareprodukte in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB Lieferungen und Leistungen und der Dokumentation genutzt werden. Zu diesem Zweck darf TomTec vom Kunden Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Softwareprodukte, sowie Einsicht in die Bücher und Schriften, sowie die Hard- und Software des Kunden nehmen. TomTec ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren.
11.3
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Softwareprodukte ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten (z. B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
11.4
Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf TomTec davon ausgehen dass alle Daten des Kunden, mit denen er in Berührung kommen kann, gesichert sind.
11.5
Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
12. Haftung
12.1
TomTec haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TomTec herbeigeführt wurden.
12.2
Von der Beschränkung ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderer Weise vertraut. Jedoch ist diese Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
12.3
Für Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet TomTec unbeschränkt. Das gilt ebenso für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch TomTec, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie nach anderen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
12.4
Die Haftung für Datenverlust / Datenvernichtung übernimmt TomTec nur soweit es auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch TomTec beruht und der Kunde sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
12.5
Die Haftung bei Schäden, die auf Grund von höherer Gewalt beim Kunden entstehen ist ausgeschlossen. Eine Haftung für weitergehende Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen.
13. Ausfuhrbestimmungen
13.1
Unterliegen der Ausfuhr von Vertragsgegenständen und Unterlagen Genehmigungs- oder Registrierungsvorschriften ist der Kunde in der alleinigen Verantwortung derartige Bestimmungen einzuhalten.
13.2
Der Kunde hat TomTec derartige Genehmigungs- oder Registrierungsvorschriften mitzuteilen sowie TomTec Auskunft über die Einhaltung derartiger formaler Anforderungen zu geben.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.2
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. TomTec ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
14.3
Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden zu diesen AGB Lieferungen und Leistungen bedürfen der Schriftform. Auch eine Vereinbarung, die das Schriftformerfordernis aufhebt muss schriftlich erfolgen.
14.4
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
02/2009






